Obervazer Eherecht

Das Obervazer Eherecht wurde am 28. Februar 1569 eingeführt

Obervazer Eherecht

Obervazer Eherecht
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Das Obervazer Eherecht wurde am 28. Februar 1569 eingeführt und fand schon bisher viel Beachtung und erinnerte bereits an die heutige Zivilehe.

Unter den 15 Artikeln der Eheordnung fanden sich doch einige bemerkenswerte Eigenheiten: So war es Pflicht, dass zwei Zeugen anwesend sein mussten, „was Weibsbilder seindt, junge und alte, die sollen müessig gan und kein Zeugniss nit schuldig seyn zu geben“, also konnten nur Männer Zeugen sein. Die Einwilligung der Eltern, Geschwister und der nächsten Verwandtschaft war erforderlich.

Das Kirchenrecht verlangt bei den Jünglingen wenigstens das 14. Lebensjahr, bei den Mädchen das 12. Jahr. Als Ehetrennungsgrund wird Ehebruch anerkannt, aber mit einer Bestimmung, die sonst nirgends zu finden ist: Der Ehemann kann Ehescheidung verlangen, wenn die Ehefrau einmal Ehebruch begangen hat, die Ehefrau nur dann, wenn der Ehemann mehr als zwei Mal die Ehe gebrochen hat „mer dan zwei Mahlen die Ehe gebrochen hete“.

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